Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der WWEDU World Wide Education GmbH
§ 1 Allgemeiner Hinweis
Soweit im folgenden Text personenbezogene Bezeichnungen nur in geschlechtsspezifischer Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
§ 2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungsverträge, die mit der WWEDU World Wide Education GmbH abgeschlossen werden. Mit der Anmeldung für einen Lehrgang oder einer Präsenzveranstaltung erklärt sich der Verbraucher (in der Folge Teilnehmer genannt) mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden.
§ 3 Anmeldung
Die Anmeldung zu einem Seminar/Lehrgang muss schriftlich erfolgen. Hierfür können folgende Möglichkeiten gewählt werden: Per Post, per Telefax, per Email oder per Internet. Zur Anmeldung ist das vorgefertigte Formular zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Die Aufnahme in einen Lehrgang kann erst nach entsprechender Prüfung der eingereichten Unterlagen bezüglich des Vorliegens der Zugangsvoraussetzungen erfolgen. Das Zulassungsverfahren besteht aus der Prüfung der Bewerbungsunterlagen und erforderlichenfalls aus einem Bewerbungsgespräch vor der Aufnahmekommission. Eine Aufnahmeprüfung kann vorgesehen werden. Da die Teilnehmerzahl in einem Seminar/Lehrgang beschränkt sein kann, entscheidet auch die Reihenfolge der Anmeldungen über die Aufnahme. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bestätigt die WWEDU World Wide Education GmbH die Anmeldung mittels Anmeldebestätigung.
Der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Teilnehmer und der WWEDU World Wide Education GmbH kommt, nach Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen, durch den Zugang der Anmeldebestätigung innerhalb angemessener Annahmefrist zustande. Zu beachten ist, dass die Anmeldung zu einem Seminar/Lehrgang in jedem Fall verbindlich ist (vorvertragliche Schutzpflichten!).
§ 4 Zahlungsbedingungen
Alle auf der Homepage und dem Anmeldeformular angegebenen Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen USt (derzeit 20%). Die Bezahlung der Teilnahmegebühr kann bar, per Erlagschein oder mittels Bankeinzug erfolgen. Ob eine Gesamtzahlung oder Ratenzahlung gewünscht wird, hat der Lehrgangsteilnehmer bzw Seminarteilnehmer bei Anmeldung bekannt zu geben.
Die Lernunterlagen für Lehrgänge, wie Festplatte, DVD’s u.a., werden erst an den Teilnehmer versendet, wenn bereits im Anmeldungsformular eine Bankeinzugsermächtigung (Vorteil: Sofortiger Studienbeginn, weil die Lernunterlagen bereits mit der Anmeldebestätigung versendet werden können) bzw. eine Anzahlung in der Höhe von zumindest 25 % der gesamten Lehrgangsgebühr tatsächlich geleistet worden ist.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsmodalitäten und des Zahlungstermins bzw der Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Teilnahme und die Graduierung. Bei der Negierung der Ersten Mahnung (Zahlungsverzögerung von mehr als vier Wochen) beginnen die gesetzlichen Jahreszinsen von 4% (§ 1000 ABGB) auf den ausständigen Betrag zu laufen. Bei der Negierung einer Zweiten Mahnung (Zahlungsverzögerung von mehr als sechs Wochen) wird mit Versenden der Dritten Mahnung zusätzlich eine pauschale Mahngebühr von € 10 verrechnet und der Terminsverlust gemäß § 13 KSchG angekündigt. Bei einer Negierung der Dritten Mahnung (Zahlungsverzögerung von mehr als 8 Wochen) wird der gerichtliche Klagsweg eingeschlagen. In diesem Fall wird von der WWEDU Worl Wide Education GmbH der gesamte ausständige Betrag, nicht nur die Rate, eingeklagt werden.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Teilnehmer bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware (zB Festplatte) im Eigentum der WWEDU World Wide Education GmbH.
§ 6 Rücktritt und Stornierung
Eine Stornierung von einer Präsenzveranstaltung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Die WWEDU World Wide Education GmbH hat das Recht, neben den bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr zu verrechnen. Jede Präsenzveranstaltung kann bis Anmeldeschluss, das ist jeweils 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden. Nach Anmeldeschluss wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr, bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Die Nominierung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Bei vorzeitigem Abbruch einer Präsenzveranstaltung durch den Teilnehmer werden auf jeden Fall die Teilnahmegebühren zur Gänze einbehalten. Eine kurzzeitige Unterbrechung des Besuches einer Präsenzveranstaltung (höchstens 20%) ist nur mit Rücksprache der Studienleitung der WWEDU World Wide Education GmbH möglich, ändert aber an der ursprünglich vereinbarten Teilnahmegebühr und Zahlungsmodalität nichts.
Der Rücktritt von einer Anmeldung zu einem Lehrgang bzw von einem gültig zustande gekommenen Vertrag über einen Lehrgang kann gemäß § 5e KSchG innerhalb von 7 Werktagen ab dem Tag der Vertragserklärung (Anmeldung) bzw dem Tag des Vertragsabschlusses (Erhalt der Anmeldebestätigung) erfolgen. Ein Samstag zählt hierbei nicht als Werktag (§ 5e Abs 2 KSchG). Dieses Rücktrittsrecht nach erfolgtem Vertragsabschluss kommt nicht zum Tragen, wenn der Teilnehmer eine Bankeinzugsermächtigung mit der Anmeldung erteilt hat und deshalb bereits mit dem Vertragsabschluss (Anmeldebestätigung) die Lernunterlagen (zB Festplatte mit Vorlesungen, Skripten, etc.) erhalten hat (§ 5f Z 1 KSchG).
Die WWEDU World Wide Education GmbH, schließt den Ausschluss eines Teilnehmers (Präsenzveranstaltung sowie Lehrgang) aufgrund schwerer disziplinärer Vergehen oder groben Fehlverhaltens nicht aus. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teiles seiner Teilnahmegebühr.
§ 7 Kündigung des Vertrages
Eine Kündigung des Fernlehrganges ist analog § 15 Absatz 2 KSchG möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Der erste Kündigungstermin liegt bei zwei Jahren nach Vertragsabschluss unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten. Danach kann der Vertrag halbjährlich bei Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Hat der kündigende Teilnehmer bis zum Kündigungstermin bereits mehr als die Hälfte der für den Lehrgang vorgeschriebenen ECTS absolviert, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teiles der Teilnahmegebühr. Nur in dem Fall, dass der Teilnehmer überhaupt keine Prüfung abgelegt hat, stehen ihm 75% der Teilnahmegebühr zu. In dem Fall, dass der Teilnehmer weniger als die Hälfte der notwendigen ECTS des Lehrganges absolviert hat, ist der tatsächlich erledigte Teil der ECTS proportional zu den notwendigen ECTS des Lehrganges von den 75% der Teilnahmegebühr, die einem Teilnehmer zustehen, der keine Prüfung absolviert hat, abzuziehen und der Restbetrag rückzuerstatten. Für die vergangene Zeit sind Zinsen für das rückzuerstattende Geld ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 8 Lehrgänge
Lehrgänge im Sinne dieser AGB sind all jene Lehrgänge, welche als solche aktuell auf der Homepage der WWEDU World Wide Education GmbH ausgewiesen sind.
§ 9 Leistungsumfang
Das Diensteangebot der WWEDU World Wide Education GmbH umfasst derzeit die Bereitstellung von einschlägigen Vorträgen und Lernbehelfen, wie zB Skripten, auf einem oder mehreren Datenträgern; die Versendung, Entgegennahme und Korrektur von Prüfungen; die Beratung der Teilnehmer während des Lehrganges; bei Vorliegen der Voraussetzungen die Graduierung der Teilnehmer; Ausrichtung einer Graduierungsfeier; Erstellen und Versenden von Zeugnissen, Studienbestätigungen, Studienerfolgsnachweisen, dem Abschlussdiplom und einem Studentenausweis. Neue weitergehende Dienste können von der WWEDU World Wide Education GmbH zur Verfügung gestellt und vom Teilnehmer gemäß den Bestimmungen seines bestehenden Vertrages in Anspruch genommen werden. Die WWEDU World Wide Education GmbH behält sich aber vor, die Inanspruchnahme von neuen Diensten von Zusatzvereinbarungen bzw Entgelten abhängig zu machen.
§ 10 Duplikate von Zeugnissen, Abschlussdiplomen und Ausweisen
Prinzipiell sind Studentenausweis, Zeugnis und Abschlussdiplom (plus eine Kopie, wenn der Teilnehmer das Abschlussdiplom schon vor der formellen Überreichung bei der Graduierungsfeier anfordert) im Preis enthalten. Gehen allerdings die Originale beim Teilnehmer verloren und dieser fordert ein Duplikat an, so beträgt die pauschale Bearbeitungsgebühr € 20.
§ 11 Anwesenheitspflicht
Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, gilt eine Gesamtanwesenheitspflicht bei allen Präsenzveranstaltungen (z.B. Seminare) von mind. 80%. Das unentschuldigte Fernbleiben bei mündlichen Prüfungen führt jedenfalls zu einer negativen Beurteilung und etwaige angefallene Unkosten durch das unentschuldigte Fernbleiben können dem Studenten 1:1 in Rechnung gestellt werden. Ein Zeugnis bei Präsenzveranstaltungen wird nur bei 80 % Anwesenheit ausgestellt.
§ 12 Seminar-/Lehrgangsänderungen
Die WWEDU World Wide Education GmbH behält sich vor, ausgeschriebene Seminare/Lehrgänge/Lehrveranstaltungen aus zwingenden Gründen (z.B. Unterschreitung der Mindestteilnehmeranzahl bei Seminaren, Verhinderung des Vortragenden u.a) endgültig abzusagen. In diesem Fall wird eine bereits eingezahlte Teilnahmegebühr zur Gänze retourniert. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wird ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch die WWEDU World Wide Education GmbH oder einer Person die der WWEDU World Wide Education GmbH zuzurechnen ist, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet worden ist.
Soweit die Gesamtplanung des Seminars/Lehrganges nicht wesentlich beeinträchtigt wird, behält sich die WWEDU World Wide Education GmbH einen Wechsel der Lehrbeauftragten und eine zeitliche Verschiebung in angemessenem Rahmen vor. Dem Teilnehmer erwächst dadurch kein Recht zur außerordentlichen Kündigung vom Seminar/Lehrgang noch zur Minderung der Seminar-/Lehrgangskosten.
§ 13 Urheberrechtlicher Schutz
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Inhalte auf den von uns vertriebenen Datenträgern (Festplatte, DVD, CD, Bücher u.a.) urheberrechtlichen Schutz genießen. Jeder über die eigene private Nutzung hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung dieser Waren ist dem Teilnehmer ausdrücklich untersagt.
§ 14 Datenschutz
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung bis auf Widerruf einverstanden. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben.
§ 15 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WWEDU World Wide Education GmbH werden samt jeweiligen Inkrafttreten durch Veröffentlichung in geeigneter Form im Internet unter www.wwedu.com kundgemacht.
Für solche, den Teilnehmer nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen gilt eine Kundmachungsfrist von 2 Monaten. Spätestens einen Monat vor Inkrafttreten einer solchen Änderung erfolgt eine Benachrichtigung des Teilnehmers über deren wesentlichen Inhalt und den Zeitpunkt des Inkrafttretens. Wenn der Teilnehmer bis zum Inkrafttreten dieser Änderung nicht widerspricht oder nachträglich nicht glaubhaft machen kann, warum ihm ein zeitgerechter Widerspruch nicht möglich war, so treten die Änderungen für ihn in Kraft.
§ 16 Nebenabreden
Ergänzende oder abändernde Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung beider Vertragsparteien und der Schriftform.
§ 17 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht (§ 3 Abs 1 EVÜ). Sofern das KSchG einen Wahlgerichtsstand nicht ausschließt, gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für den Sitz der WWEDU World Wide Education GmbH (Wels) als vereinbart.
